Unterstützung und Hilfestellung bei Fragen zum
Nachhaltigkeitsbericht, Lieferkettengesetz, Standard: We Care, Lebensmittelsicherheitskultur...
Nachhaltigkeitsbericht:
Auch kleine und mittlere Unternehmen erkennen, dass sie an zusätzlichen Märkten teilnehmen können, Anforderungen belieferter, berichtspflichtiger Unternehmen besser erfüllen oder/ und ihre eigene Reputation verbessern können. Deshalb erstellen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen aus Eigeninteresse einen Nachhaltigkeitsbericht.
Ich unterstütze Sie gerne auf dem Weg zur pragmatischen Ermittlung und Dokumentation bereits vorhandener Zahlen, Daten und Fakten in einem präsentationsfähigen, kompakten Nachhaltigkeitsbericht. Fernab von Worthülsen und „Schwurbeltexten“, fernab von langatmigen Meetings mit „Krawattenoptik“. Auf Wunsch unterstütze ich Sie auch in der Findung von auf Ihr Unternehmen passenden Zukunftsthemen.
Sicher finden wir einen umsetzbaren Lösungsansatz zu Ihrem aussagekräftigen, unternehmensindividuellen Nachhaltigkeitsbericht. Lassen Sie uns Kontakt aufnehmen.
Drei Gründe für einen Nachhaltigkeitsbericht auch bei kleinen und mittleren Unternehmen
- Geschäftspartner, Kreditinstitute oder Förderprogramme verlangen oft Nachhaltigkeitsinformationen.
- Nachhaltigkeitsbemühungen fördern aus dem „neuen Gedanken“ Innovationen für Produkte und Dienstleistungen
- Nachhaltiges Handeln gewinnt Struktur durch Messbarkeit
Lieferketten (sorgfaltspflichten) gesetz:
Millionen Menschen leben weltweit in Elend und Not, weil soziale Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet werden. 79 Millionen Kinder arbeiten weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen: in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – auch für unsere Produkte. Um das zu ändern, hat die Bundesregierung sich auf den Entwurf für ein ein Gesetz mit dem offiziellen Namen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geeinigt.
Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit.
Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Diese müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden.
Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.
Unternehme sollten sich sich mit Regelungen verpflichten, den Umgang mit Menschenrechten in der globalen Lieferketten zu verbessern und natürlich die Vorgaben des Gesetzes im positiven Sinne weiter zu entwickeln. Dazu sollten Regel definiert, schriftlich festgehalten und angewendet werden.
Standard "We Care"
Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Deutschland e.V.) hat den Standard "We Care" als ganzheitlichen Standard mit einem einheitlichem Bewertungssystem erstellt.
Der Standard formuliert gesamtheitliche Anforderungen für Nachhaltigkeit und bietet Unternehmen dafür ein Zertifizierungssystem an.
Er ist auf Nachhaltigkeit als Ganzes ausgerichtet, d. h.:
• ökologische und soziale Themen
• gesamte Sortimente, nicht nur ausgewählte Leuchtturm-Produkte
• Nachhaltigkeit an eigenen Standorten ebenso wie im Lieferkettenmanagement.
We Care richtet sich an Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft.
Die grundlegenden Ziele von "We Care" sind
• Einführung eines ganzheitlichen Standards mit einheitlichem Bewertungssystem
• integrierte Systematik für das Nachhaltigkeitsmanagement von Standorten und Lieferketten für Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft
• unabhängige Prüfung & Bestätigung der nachhaltigen Arbeitsweise
• Zertifizierung des Managementsystems
• Entwicklungsorientierung mit Basislevel und Höherem Level
• ein integriertes System statt mehrerer Zertifizierungen für Unternehmen, bei denen noch keine Nachhaltigkeitsstandards implementiert sind
• Integration vorhandener Umwelt- und Sozialzertifizierungen und Schließung von ggf. noch vorhandenen Lücken im Nachhaltigkeitsmanagement für Unternehmen, die schon einzelne nachhaltigkeitsrelevante Zertifizierungen haben
• Sicherstellung der Glaubwürdigkeit und Transparenz entlang der Lieferkette
• Nutzbarkeit für die Unternehmenskommunikation
Lebensmittelsicherheitskultur:
Der europäische Gesetzgeber hat mit seiner VERORDNUNG (EU) 2021/382 die aktuellen Vorgaben der Codex Alimentarius Kommission umgesetzt. Damit wird die Anpassung der Lebensmittelbasisverordnung VO (EU) 852/2004 eingesteuert.
Die verschiedenen privaten Standardgeber haben ihre die Anforderungen angepasst.
Lebensmittelsicherheitskultur
Hier der Textauszug der VERORDNUNG (EU) 2021/382
„KAPITEL XIa
1. Die Lebensmittelunternehmer müssen eine angemessene Lebensmittelsicherheitskultur einführen, aufrechterhalten und nachweisen, indem sie folgende Anforderungen erfüllen:
a) Verpflichtung der Betriebsleitung im Einklang mit Nummer 2 sowie aller Beschäftigten zur sicheren Produktion und Verteilung von Lebensmitteln;
b) Führungsrolle bei der Produktion sicherer Lebensmittel und der Einbeziehung aller Beschäftigten in die Verfahren zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit;
c) Sensibilisierung aller Beschäftigten des Unternehmens für Gefahren für die Lebensmittelsicherheit und für die Bedeutung der Lebensmittelsicherheit und -hygiene;
d) offene und klare Kommunikation zwischen allen Beschäftigten des Unternehmens, sowohl innerhalb eines Tätigkeitsbereiches als auch zwischen hintereinandergeschalteten Tätigkeitsbereichen, einschließlich der Mitteilung von Abweichungen und Erwartungen;
e) Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen zur Gewährleistung eines sicheren und hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln.
2. Die Betriebsleitung verpflichtet sich unter anderem zu Folgendem:
a) sicherzustellen, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten innerhalb jedes Tätigkeitsbereichs des Lebensmittelunternehmens klar kommuniziert werden;
b) die Integrität des Lebensmittelhygienesystems bei der Planung und Umsetzung von Änderungen zu wahren;
c) sich zu vergewissern, dass Kontrollen rechtzeitig und effizient durchgeführt werden und die Dokumentation auf dem neuesten Stand ist;
d) sicherzustellen, dass das Personal angemessen geschult und beaufsichtigt wird;
e) zu gewährleisten, dass die einschlägigen regulatorischen Anforderungen erfüllt werden;
f) eine kontinuierliche Verbesserung des Managementsystems des Unternehmens für die Lebensmittelsicherheit zu fördern, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und bewährte Verfahren.
3. Bei der Umsetzung der Lebensmittelsicherheitskultur sind Art und Größe des Lebensmittelunternehmens zu berücksichtigen.“
Gerne unterstütze ich Sie in der Gestaltung, den betrieblichen Herausforderungen und der auditsicheren Dokumentation für die genannten Themenfelder.